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Europarecht |
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Führerscheintourismus |
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Prüfungsschema Internationales Fahrerlaubnisrecht (zusammengefasst auf einer Folie) |
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Prüfungsschema Internationales Fahrerlaubnisrecht (textliche Ergänzung) |
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Gebrauch einer ausl. Fahrerlaubnis ohne Wohnsitz in Deutschland |
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Gebrauch einer ausl. EU – Fahrerlaubnis bei Wohnsitz in Deutschland |
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Gebrauch einer ausl. Drittstaaten – Fahrerlaubnis bei Wohnsitz in Deutschland |
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Was spricht gegen eine Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse ? Eine zusammenfassende tabellarische Übersicht. |
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Was spricht gegen eine Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse ? Eine Übersicht über § 28 IV FeV (Sketchnote) |
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Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und die Ablehnungsgründe der §§ 28 IV und 29 III FeV (pptx 01: Übersicht) |
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Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und die Ablehnungsgründe der §§ 28 IV und 29 III FeV (pptx 02: Gültigkeit ausländischer Führerscheine) |
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Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und die Ablehnungsgründe der §§ 28 IV und 29 III FeV (pptx 03: Umfang der ausländischen Berechtigung) |
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Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und die Ablehnungsgründe der §§ 28 IV und 29 III FeV (pptx 04: Lernführerscheine) |
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Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und die Ablehnungsgründe der §§ 28 IV und 29 III FeV (pptx 05: Mindestalter) |
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Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und die Ablehnungsgründe der §§ 28 IV und 29 III FeV (pptx 06: Führerscheintourismus) |
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Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und die Ablehnungsgründe der §§ 28 IV und 29 III FeV (pptx 07: Sperrfristen) |
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Die abgelaufene Fahrerlaubnissperre (eine Sachverhaltslösung am Beispiel eines bulgarischen Führerscheins als pptx) |
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Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und die Ablehnungsgründe der §§ 28 IV und 29 III FeV (pptx 08: Das Ein-Führerschein-Prinzip) |
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Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und die Ablehnungsgründe der §§ 28 IV und 29 III FeV (pptx 09: Schlüsselzahl 70 auf ausländischen EU-Führerscheinen) |
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Schlüsselzahl 70 auf ausländischen EU-Führerscheinen (hier: ein Sachverhalt mit Diskussion zum ordentlichen Wohnsitz) |
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Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und die Ablehnungsgründe der §§ 28 IV und 29 III FeV (pptx 09: Schlüsselzahl 70 auf ausländischen EU-Führerscheinen) als Audio-/Video-Datei |
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Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und die Ablehnungsgründe der §§ 28 IV und 29 III FeV (pptx 10: Ablehnung gefälschter Führerscheine) |
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Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und die Ablehnungsgründe der §§ 28 IV und 29 III FeV [pptx 01 – 10 in einer Datei zusammengefasst (33,9 MB)] |
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EU – Schlüsselzahl 70 (Spanien)
Zunehmend werden Fälle bekannt, in denen Inhaber eines ehemals Drittstaaten-Führerscheins nunmehr mit einem in (hier z.B.:) Spanien ausgestellten Führerschein in Deutschland unterwegs sind. Die Führerscheine wurden dabei prüfungsfrei umgeschrieben und werden in Deutschland aufgrund der entgegenstehenden Vorschrift des § 28 IV Nr. 7 FeV nicht anerkannt. Die Datei geht näher auf das zugrunde liegende spanische Recht ein. |
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EU – Schlüsselzahl 70 (Spanien) – ein Textbaustein als Word-Datei.
Da es für mich den Anschein hat, dass so manch einer bisweilen Schwierigkeiten im Umgang mit der Vorschrift des § 28 IV Nr. 7 FeV haben könnte, habe ich hier einen Schnipsel, der das Problem in wenigen Sätzen erläutert, als Download und als Textbaustein zur Anzeigenfertigung zur Verfügung gestellt.
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Die Schlüsselzahl 70 auf deutschen Führerscheinen |
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Die Schlüsselzahl 70 auf deutschen Führerscheinen – Audio-/Video-Datei |
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Die Schlüsselzahl „70.USA“ auf deutschen Führerscheinen
Ein Fall aus der Praxis zeigt, dass die Fahrerlaubnisbehörden die Schlüsselzahl „70.USA“ bisweilen fehlerhaft eintragen. Der Fall zeigt auch, welche Auswirkungen falsches Verwaltungshandeln in einem vereinten Europa nach sich zieht. |
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Sind EU-ausländische lof Fahrerlaubnisklassen in Deutschland gültig? |
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Sind im Ausland fahrerlaubnisfreie lof Zugmaschinen auch in Deutschland fahrerlaubnisfrei? |
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Sind im Ausland fahrerlaubnisfreie Kfz auch in Deutschland fahrerlaubnisfrei? |
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Sind im Ausland fahrerlaubnisfreie Kfz auch in Deutschland fahrerlaubnisfrei? Audio-/Video-Datei |
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Clixtar: ein eigenwilliger Minisattelzug und seine Besonderheiten im internationalen Fahrerlaubnisrecht.
Für den Clixtar werden Lkw mit einer zGM 3500 kg zu Minisattelzugmaschinen umgebaut. Der Auflieger wird starr an die Sattelzugmaschine gekoppelt und zum größten Teil auf die Sattelzugmaschine aufgelegt. So erklärt sich auch der Name: Der Auflieger wird fest angeklickt. |
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Clixtar: eine Sachverhaltslösung (Textdatei) |
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Der Gebrauch niederländischer Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik Deutschland |
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Der Gebrauch schweizer Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik Deutschland |
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Der Gebrauch ukrainischer Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik Deutschland
Die „vorübergehende Teilnahme ukrainischer Fahrzeuge am Straßenverkehr in Deutschland“ findet sich im Zulassungsrecht oder hier klicken ... |
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Der Gebrauch von Fahrerlaubnissen aus de facto-Regimen in der Bundesrepublik Deutschland |
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Sachverhalt: Inhaber einer südafrikanischen Fahrerlaubnis |
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Sachverhalt: Inhaber einer niederländischen Fahrerlaubnis mit Wohnsitz in Deutschland bei Ungültigkeit des Führerscheins |
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Sicherstellung ausländischer Führerscheine |