| 1. |
Überblick |
 |
Europarecht |
 |
Prüfungsschema Internationales Fahrerlaubnisrecht (zusammengefasst auf einer Folie) |
 |
Prüfungsschema Internationales Fahrerlaubnisrecht (textliche Ergänzung) |
|
2. |
Der Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland |
 |
Gebrauch einer ausl. Fahrerlaubnis ohne Wohnsitz in Deutschland |
 |
Gebrauch einer ausl. EU – Fahrerlaubnis bei Wohnsitz in Deutschland |
 |
Gebrauch einer Drittstaaten – Fahrerlaubnis bei Wohnsitz in Deutschland |
 |
Gebrauch einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis bei Wohnsitz im EU-Ausland und dortiger nicht erfüllter Umtauschpflicht. |
|
3. |
Die Ablehnungsgründe gemäß § 28 IV FeV und § 29 III FeV |
 |
Was spricht gegen eine Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse ? Eine zusammenfassende tabellarische Übersicht. |
 |
Was spricht gegen eine Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse ? Eine Übersicht über § 28 IV FeV (Sketchnote) |
 |
Übersicht über die Ablehnungsgründe |
 |
Gültigkeit ausländischer Führerscheine und Fahrerlaubnisse |
 |
Umfang der ausländischen Berechtigung) |
 |
Lernführerscheine |
 |
Mindestalter |
 |
Führerscheintourismus |
 |
Sperrfristen |
 |
Die abgelaufene Fahrerlaubnissperre (eine Sachverhaltslösung am Beispiel eines bulgarischen Führerscheins als pptx) |
 |
Sperrfristen (eine Posterpräsentation zu § 28 IV Nr. 3 FeV / § 29 III Nr. 3 FeV) |
 |
Das Ein-Führerschein-Prinzip) |
 |
Durch die 1. ÄndVO-BKrFQV vom 12.08.2026 wurde § 28 IV Nr. 7 FeV als Ablehnungsgrund für die Anerkennung ausländischer Führerscheine gestrichen. Die diesbezügliche Schlüsselzahl 70 ist jedoch noch immer auf zahl-reichen ausländischen EU-Führerscheinen, schweizerischen und deutschen Führerscheinen vorhanden und wird auch zukünftig im Zutreffensfalle weiterhin als verwaltungsinterner Vermerk eingetragen. Sie hat allerdings nur noch deklaratorische Bedeutung und führt insbesondere nicht (!) zu einem strafbaren Fahren ohne Fahrerlaubnis iSd § 21 StVG. |
 |
Ablehnung gefälschter Führerscheine) |
 |
Gefälschte Führerscheine
|
| 4. |
Land- und forstwirtschaftliche Fahrerlaubnisklassen |
 |
Sind EU-ausländische lof Fahrerlaubnisklassen in Deutschland gültig? |
 |
Ausländische lof Fahrerlaubnisklassen in tabellarischer Übersicht |
 |
Sind im Ausland fahrerlaubnisfreie lof Zugmaschinen auch in Deutschland fahrerlaubnisfrei? |
 |
Zur Gültigkeit der italienischen Klasse B zum Führen von lof Zugmaschinen in Deutschland |
|
5. |
Fahrerlaubnisfreie Kfz |
 |
Sind im Ausland fahrerlaubnisfreie Kfz auch in Deutschland fahrerlaubnisfrei? |
 |
Sind im Ausland fahrerlaubnisfreie Kfz auch in Deutschland fahrerlaubnisfrei? Audio-/Video-Datei |
|
6. |
Länderspezifische Darstellungen |
 |
Clixtar: ein eigenwilliger Minisattelzug und seine Besonderheiten im internationalen Fahrerlaubnisrecht.
Für den Clixtar werden Lkw mit einer zGM 3500 kg zu Minisattelzugmaschinen umgebaut. Der Auflieger wird starr an die Sattelzugmaschine gekoppelt und zum größten Teil auf die Sattelzugmaschine aufgelegt. So erklärt sich auch der Name: Der Auflieger wird fest angeklickt. |
 |
Clixtar: eine Sachverhaltslösung (Textdatei) |
 |
Der Gebrauch niederländischer Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik Deutschland |
 |
Der Gebrauch schweizer Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik Deutschland |
 |
Der Gebrauch ukrainischer Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik Deutschland
Die „vorübergehende Teilnahme ukrainischer Fahrzeuge am Straßenverkehr in Deutschland“ findet sich im Zulassungsrecht oder hier klicken ... |
 |
Der Gebrauch von Fahrerlaubnissen aus de facto-Regimen in der Bundesrepublik Deutschland |
 |
Der Gebrauch serbischer Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik Deutschland |
 |
Sachverhalt: Inhaber einer südafrikanischen Fahrerlaubnis |
 |
Sachverhalt: Inhaber einer niederländischen Fahrerlaubnis mit Wohnsitz in Deutschland bei Ungültigkeit des Führerscheins |
 |
Sicherstellung ausländischer Führerscheine |