Im Zuge der Novellierung des Zulassungsrechts durch Erlass der „Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ (BGBl. I. 2006, S. 988) trat die FZV zum 1.3.2007 in Kraft. Im Jahre 2011 wurde die FZV aufgrund bestehender formaler Rechtsfehler neu bekanntgemacht (BGBl. I. 2011, S. 139). Aber auch diese Fassung ist seit ihrer Bekanntmachung allein schon durch die Einführung der Kraftradkennzeichen, der Wechselkennzeichen, der sog. Retro-Kennzeichen und der E-Kennzeichen erheblich verändert und ergänzt worden.
Die „neue“ FZV datiert vom 20.7.2023 und wurde am 28.7.2023 im Bundesgesetzblatt I Nr. 199 veröffentlicht. Sie trat am 1.9.2023 in Kraft.
Die hier downloadfähig vorgehaltenen Powerpoint Präsentationen und Sachverhaltslösungen geben den Rechtsstand ab 01.09.2023, also ab Inkrafttreten der „neuen“ FZV [BGBl. (2023) Nr. 199] wieder.