Im Zuge der Novellierung des Zulassungsrechts durch Erlass der „Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ (BGBl. I. 2006, S. 988) trat die FZV zum 1.3.2007 in Kraft. In der Folgezeit wurde sie mehrfach geändert. Die aktuelle „neue“ FZV datiert vom 20.7.2023 und wurde am 28.7.2023 im Bundesgesetzblatt I Nr. 199 veröffentlicht. Sie trat am 1.9.2023 in Kraft.
Die hier downloadfähig vorgehaltenen Powerpoint Präsentationen und Sachverhaltslösungen geben den Rechtsstand ab 01.09.2023, also ab Inkrafttreten der „neuen“ FZV [BGBl. (2023) Nr. 199] wieder.
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