| 1. Fahrerlaubnispflicht
Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine (Fahr-)Erlaubnis vorgeschrieben ist (§ 1 FeV). Die grundsätzliche Forderung nach einer Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 2 I StVG und § 4 I S. 1 FeV. Die Fahrerlaubnis ist die von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilte öffentlich-rechtliche Erlaubnis, auf öffentlichen Straßen Kfz zu führen. |
|
| 2. Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht
Bestimmte Kfz sind allerdings über § 4 I Nrn. 1-3 FeV von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen:
|
|
| 3. Erforderliche Fahrerlaubnisklasse
Soweit keine Ausnahmen ersichtlich sind, ergibt sich die Klasseneinteilung aus § 6 ff. FeV. Bei der Prüfung entsprechender Sachverhalte ist daher zunächst die Fahrerlaubnisklasse des in Rede stehenden Kfz (bei Fahrzeugkombinationen zunächst des ziehenden Kfz) zu ermitteln. Die Prüfung erfolgt nach dem jeweils aktuellen Fahrerlaubnisrecht. Soweit erforderlich ist im zweiten Prüfungsschritt sodann die erforderliche Fahrerlaubnisklasse der Fahrzeugkombination zu ermitteln. Danach erfolgt der Abgleich der ermittelten (erforderlichen) Fahrerlaubnisklasse mit der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse. Die Prüfung erfolgt anhand des ausgehändigten Führerscheins. Ist der Fahrerlaubnisinhaber nicht im Besitz der für das in Rede stehende Kfz bzw. der in Rede stehenden Fahrzeugkombination erforderlichen Fahrerlaubnis, so steht der Verdacht einer Straftat iSd § 21 StVG im Raum. Das gilt es dann nachfolgend zu prüfen. |
|
| 4. Besitzstandsregelungen
Fahrerlaubnisse alten Rechts bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen, wie er sich aus Anlage 3 ergibt bestehen (§ 6 VI FeV). Das bezieht sich auf alle Fahrerlaubnisse, die bis zum 15.7.2019 erteilt worden sind; schließt also Kartenführerscheine als auch insbesondere die „rosa Führerscheine“ und den „Grauen Lappen“ sowie DDR-Führerscheine mit ein. Bei der Prüfung entsprechender Sachverhalte muss auch hier zunächst die für das in Rede stehende Kfz bzw. die in Rede stehende Fahrzeugkombination erforderliche Fahrerlaubnisklasse ermittelt werden. Und auch hier erfolgt danach der Abgleich der ermittelten (erforderlichen) Fahrerlaubnisklasse mit der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse anhand des ausgehändigten Führerscheins. Der Berechtigungsumfang alter Fahrerlaubnisse richtet sich nach der Formulierung des § 6 VI FeV für alle „alten“ Fahrerlaubnisse nach dem Ergebnis der Umrechnung in die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Anlage 3 FeV. Dort sind sowohl die Besitzstandsmehrungen als auch die geänderten Klassenzuschnitte erfasst. Beides ist gegebenenfalls durch Zuweisung entsprechender Schlüsselzahlen der Anlage 9 gewährleistet. Die Schlüsselzahlen manifestieren dann die aus der alten Fahrerlaubnis herrührenden Berechtigungen. Die Anlage 3 FeV „übersetzt“ also den alten Berechtigungsumfang in die Sprache der neuen FeV und erlangt damit zentrale Bedeutung für die Besitzstandsregelungen. |
|
| 5. Die FeV
Mit der Novellierung des Fahrerlaubnisrechts durch Erlass der 2. Führerscheinrichtlinie [ABl. EG Nr. L 237 v. 24.8.1991, S. 1] und deren Umsetzung in nationales Recht durch Erlass der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“ v. 18.8.1998 [BGBl. I (1998), S. 2214] wurde der Einstieg in ein europaweit einheitliches Fahrerlaubnisrecht vorgenommen. Durch die im Jahre 2006 erlassene 3. Führerscheinscheinrichtlinie [ABl. EU Nr. L 403 v. 30.12.2006, S. 18] wurde ein EU-einheitliches Führerscheinmuster verpflichtend eingeführt. In der Folgezeit wurde die FeV im Jahre 2010 neu bekanntgemacht [BGBl. I (2010), S. 1980] und mehrfach, insbesondere im Zuge der Anpassung an die Regelungen der 3. Führerscheinrichtlinie zum 19.1.2013 geändert. Die hier downloadfähig vorgehaltenen Powerpoint Präsentationen und Sachverhaltslösungen geben den Rechtsstand der FeV idF vom 1.9.2023 [BGBl. I (2023), Nr. 199] wieder.
6. Die EU-Richtlinie Die 4. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2025/2205 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2025 über den Führerschein) wurde am 05.11.2025 im Amtsblatt der EU unter Nr. L 1/95 veröffentlicht und trat am 26.11.2025 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben allerdings noch zwei bis vier Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
|
|
| 1. | Fahrerlaubnis allgemein |
| Definition Führen von Kfz | |
| Prüfungsabfolge Fahrerlaubnisrecht (Kartenführerschein) | |
| Prüfungsabfolge Fahrerlaubnisrecht (Besitzstandsregelungen: Kartenführerschein) | |
| Prüfungsabfoge Fahrerlaubnisrecht (Besitzstandsregelungen: Grauer Lappen) | |
| 2. | Fahrerlaubnisfreie Kfz |
| Fahrerlaubnisfreie Kfz | |
| Fahrerlaubnisfreie Kfz i.S.d. § 4 I Nr. 1a FeV (Elektrokleinstfahrzeuge, hier: Segway) | |
| Fahrerlaubnisfreie Kfz i.S.d. § 4 I Nr. 2 FeV (Krankenfahrstühle) | |
| Ein Pkw als motorisierter Krankenfahrstuhl? (eine Sachverhaltslösung als pptx) | |
| 3. | Die zulässige Gesamtmasse als Anknüpfungspunkt im Fahrerlaubnisrecht |
| Die zulässige Gesamtmasse (zGM) und ihre Bedeutung für das Zulassungs- und Fahrerlaubnisrecht | |
| Die zulässige Gesamtmasse (zGM) und Eintragungen in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung (Auflastungen und Ablastungen als Verwaltungsakt, Bildbeispiele, Auswirkungen auf die Fahrerlaubnisklassen) | |
| Die zulässige Gesamtmasse (zGM) und Eintragungen in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung (hier: Auflastungen und Ablastungen) und ihre Auswirkungen auf die Fahrerlaubnisklassen: eine Sachverhaltslösung als pptx | |
| Die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGM) und ihre Bedeutung für das Mautrecht (iSd BFStrMG) | |
| 4. | Fahrerlaubnisklassen |
| Fahrerlaubnisklasse B | |
| Fahrerlaubnisklasse B – die Erweiterungen der Klasse B | |
| Der Elektro-Lkw (pptx). Ein Beitrag zum § 6 IIIb FeV. | |
| Fahrerlaubnisklassen C1 / C / D | |
| Klasse C1 vs. Klasse D1 (Der Hummer H2) | |
| Klasse C1 alten Rechts vs. D1 (Der Hummer H2) | |
| Klasse C1 vs. D1 (Wohnmobil) | |
| Klasse C1 vs. D1 (Stretchlimousine) | |
| 5. | Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge
siehe hierzu auch hier auf der Webseite „Landwirtschaftliche Fahrzeuge“ |
| Fahrerlaubnisfreie Kfz i.S.d. § 4 I Nr. 3 FeV (lof-Zugmaschinen) | |
| Fahrerlaubnisfreie Kfz i.S.d. § 4 I Nr. 3 FeV (einachsige Zugmaschinen) | |
| Sachverhalt mit Lösung in Textform: „Zweckfremde (rechtswidrige) Nutzung einer lof Zugmaschine mit lof Anhänger zum gewerblichen Transport von Bauschutt o.Ä.“ | |
| Sachverhalt mit Lösung als pptx: „Geschwindigkeitsschilder an lof Fahrzeugen; Anhänger mit 25 km/h falsch deklariert“ | |
| Klasseneinteilung lof Fahrzeuge | |
| Sachverhalt mit Lösung als pptx: „Gartenpflege als lof Zweck ?“ | |
| Lof Anhänger | |
| Führerscheine in Deutschland | |
| Fahrerlaubnisfreie Kfz | |
| Fahrerlaubnisfreie Kfz i.S.d. § 4 I Nr. 1a FeV (Elektrokleinstfahrzeuge, hier: Segway) | |
| Fahrerlaubnisfreie Kfz i.S.d. § 4 I Nr. 2 FeV (Krankenfahrstühle) | |
| Ein Pkw als motorisierter Krankenfahrstuhl? (eine Sachverhaltslösung als pptx) | |
| Fahrerlaubnisfreie Kfz i.S.d. § 4 I Nr. 3 FeV (lof-Zugmaschinen) | |
| Fahrerlaubnisfreie Kfz i.S.d. § 4 I Nr. 3 FeV (einachsige Zugmaschinen) | |
| Dreirädrige Kfz | |
| Dreirad Roller (Piaggio MP3 LT u.a.) | |
| Die „Eigenbau“-Rikscha (eine Sachverhaltslösung als pptx) | |
| *Fahrräder mit Antriebssystem* iSd Fahrzeugklasse L1e-A (eine Sachverhaltslösung als pptx) | |
| Fahrerlaubnis- und zulassungsrechtliche Klassifizierung des Vespa-Dreirades Piaggio APE | |
| Fahrerlaubnis- und zulassungsrechtliche Klassifizierung der Kleinkrafträder | |
| Fahrerlaubnis- und zulassungsrechtliche Klassifizierung von Mofas | |
| Fahrerlaubnis- und zulassungsrechtliche Klassifizierung von leichten vierrädrigen Kfz (vormals: LeichtKfz) i.S.d. § 2 Nr. 12 FZV in der seit 03.07.2021 geltenden Fassung i.V.m. VO(EU) Nr. 168/2013 | |
| Die fahrende Bierkiste (eine Sachverhaltslösung als pptx) | |
| Minisattelzüge | |
| Clixtar: ein eigenwilliger Minisattelzug und seine Besonderheiten im Fahrerlaubnisrecht.
Für den Clixtar werden Lkw mit einer zGM 3500 kg zu Minisattelzugmaschinen umgebaut. Der Auflieger wird starr an die Sattelzugmaschine gekoppelt und zum größten Teil auf die Sattelzugmaschine aufgelegt. So erklärt sich auch der Name: Der Auflieger wird fest angeklickt. |
|
| Klasseneinteilung Zweiräder | |
| Begleitetes Fahren | |
| Begleitetes Fahren (FAQ) | |
| Begleitetes Fahren (Synopse) | |
| Anhängerkran [§ 3 III Nr. 2 d) FZV] – zugleich eine Betrachtung der fahrerlaubnisrechtlichen Auswirkungen einer falschen Übernahme von Daten betreffend die zulässige Gesamtmasse aus dem CoC in die Zulassungsbescheinigung | |
| Dienstfahrerlaubnis | |
| Sachverhalt: Geländefahrzeug mit Wohnanhänger (Fahrerlaubnis i.S.d. StVZO), pptx | |
| Sachverhalt: Geländefahrzeug mit Wohnanhänger (Fahrerlaubnis i.S.d. FeV 2005), pptx | |
| Sachverhalt: Geländefahrzeug mit Wohnanhänger (Fahrerlaubnis i.S.d. FeV 2013), pptx | |
| Sachverhalt: Geländefahrzeug mit Wohnanhänger (Fahrerlaubnis i.S.d. FeV 2019), pptx | |
| Sachverhalte mit Lösung in Textform: Geländefahrzeug mit Wohnanhänger | |
| Mofa | |
| Fahrerlaubnisrechtliche u.a. Einordnung von Elektro-Skateboards/Elektro-Longboards | |
| Elektrofahrräder | |
| Einsitzigkeit | |
| Auflagen und Beschränkungen | |
| Abschleppen | |
| Abschleppen MindMap | |
| Sonderrechte im Fahrerlaubnisrecht | |
| Sachverhalte mit Lösung in Textform: Pkw – Anhänger | |
| Sachverhalte mit Lösung in Textform: Trike | |
| Sachverhalte mit Lösung in Textform: Minisattel | |
| Sachverhalte mit Lösung in Textform: 35 kW-Zweirad | |
| Sachverhalte mit Lösung in Textform: Leichtkraftrad | |
| Sachverhalte mit Lösung in Textform: Lkw – Anhänger | |
| Sachverhalte mit Lösung in Textform: KOM | |
| Sachverhalt mit Lösung in Textform: Die Tschu Tschu Bahn | |
| Sachverhalt mit Lösung in Textform: Pseudo-Auflage nach StVZO | |
| Sachverhalt mit Lösung in Textform: Trike mit Wohnanhänger
Auch Trikes sind für Anhängerbetrieb ausgelegt. Im vorliegenden Fall habe ich eine solche Fahrzeugkombination dahingehend untersucht, ob sie mit der Fahrerlaubnisklasse 3 bzw. B (letztere erteilt 2007, 2014 und 2017) geführt werden darf. In insgesamt vier Sachverhalten geht es auch um den neu eingefügten § 6 IIIa FeV. |
|
| Sachverhalt mit Lösung in Textform: Das getunte Pedelec
Elektrofahrräder (Pedelec, S-Pedelec und E-Bikes) werden immer beliebter. Doch nun ist auch zunehmend illegales Tuning zu beobachten. Zwei Sachverhalte zeigen die fahrerlaubnisrechtlichen Folgen auf. Die zulassungsrechtlichen Folgen finden Sie hier … |
|