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Hier finden Sie Aktualisierungen/Ergänzungen/Berichtigungen zum Kapitel 116 (Inhaber einer ausländischen Fahrberechtigung mit Inlandswohnsitz)
Aufgrund des entgegenstehenden Urteils des BVerwG v. 6.9.2018 -3 C 31/16- NJW 2019,100 ist die in Kapitel 116 beschriebene Regelung des § 28 III FeV unwirksam ! |